Mittragen der finanziellen Lasten

Die Kirchensteuer ist als Pflichtbeitrag aller Getaufter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Hauptfinanzierungsquelle unserer Kirche. Aus ihr werden die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kirche, deren Aus-, Fort- und Weiterbildung, die missionarischen Aktivitäten, das musikalische Engagement, die Baulasten an Kirchen und Gebäuden sowie die soziale Arbeit der kirchlichen Einrichtung unterstützt. In der Bibel werden die Gläubigen aufgefordert, den 10. Teil ihres Einkommens Gott zu opfern, in dem sie es in den Tempel brachten (5. Buch Mose, Kapitel 14, Verse 22-29). Damals diente dieser sogenannte Zehnte den Priestern zum Lebensunterhalt, als Opfer im Gottesdienst und als "Hilfsfond" für Arme, Kranke, Witwen und Waisen.
In unserer Kirche gibt es bis heute Gläubige, die freiwillig den Zehnten geben. Gefordert wird er nicht mehr. Die Kirchensteuer besteht heute aus zwei Teilen: der Landeskirchensteuer, die über das Finanzamt mit der Lohnsteuer eingezogen wird, und der Ortskirchensteuer, auch Kirchgeld genannt. Die Landeskirchsteuer beträgt in Sachsen 9 % der Lohnsteuer. Gemeindeglieder, die keine Lohnsteuer zahlen (geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose, Rentner, ...), zahlen automatisch auch keine Landeskirchensteuer. Die Landeskirchensteuer wird vom Finanzamt an die Landeskirche überwiesen und hier nach einem feststehenden Schlüssel gerecht verteilt. So können auch kleinere Gemeinden oder Gemeinden mit einem hohen Anteil älterer oder sozial benachteiligter Gemeindeglieder ihre Arbeit tun und ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Die Ortskirchensteuer wird dagegen von allen Gemeindegliedern erhoben. Sie verbleibt vollständig in der Gemeinde und ist die wichtigste Einnahmequelle der Ortsgemeinden. Sie wird je nach sozialer Situation bzw. nach Einkommen gestaffelt erhoben. Über die Höhe der Ortskirchensteuer (Kirchgeld) in unsrer Gemeinde werden Sie jährlich informiert.

Was muss ich tun?

Lassen Sie in Ihrer Lohnsteuerkarte das Religionsmerkmal "EV" eintragen, wenn Sie zur Evangelischen Kirche gehören. Selbständige führen selber 9 % ihrer Einkommensteuer als Landeskirchensteuer ab. Über die Ortskirchensteuer geht Ihnen von Ihrer Ortsgemeinde gesondert Bescheid zu.

Hinweise

Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind, nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zu Ihrem Kirchenvorstand oder Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin auf. Es lässt sich sicher ein Weg finden, Ihnen im Blick auf die Ortskirchensteuer entgegen zu kommen.